Neue EU-Verordnung zur Allergenkennzeichnung ab 13. Dezember 2014
Ab 13. Dezember 2014 gilt eine neue EU-Verordnung zur Information der Verbraucher über Lebensmittel. Ein wichtiger Teil der neuen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) betrifft die Allergenkennzeichnung.
Ab diesem Stichtag muss das Vorhandensein von 14 definierten Hauptallergenen auch bei lose (d. h. unverpackt) abgegebenen Lebensmitteln und Speisen gekennzeichnet werden.
Darunter fallen auch Gerichte, die in Gastgewerbebetrieben und Hotelrestaurants verabreicht werden.